Funktionserhalt - Sicherheit im Brandfall
Im Brandfall hat die Sicherheit von Personen oberste Priorität. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn alle notwendigen und sicherheitsrelevanten Installationen weiter funktionsfähig bleiben. Kabeltragsysteme mit Funktionserhalt gewährleisten im Brandfall die Tragfunktion und stehen so für die Funktionsfähigkeit der Installation.
Die Prüfungen erfolgen gemäß DIN 4102-12 durch international anerkannte Institute – in Erwartung einer harmonisierenden europäischen Norm.
Generell wird unterschieden zwischen Standardkonstruktionen und Nicht-Standardkonstruktionen.
Die DIN 4102-12 beschreibt die Anforderungen und Testverfahren für Kabeltragsysteme mit Funktionserhalt und definiert verschiedene Normtragkonstruktionen (auch Standardtragkonstruktionen genannt). Das Anwendungsgebiet beschränkt sich auf max. 1 kV.
Die Norm DIN 4102-12 unterscheidet drei Klassen von Funktionserhalt:
Die drei Klassen entsprechen der zertifizierten Dauer des Funktionserhalts in Minuten. Die Vorgaben, welche Anlagen mit Funktionserhalt auszurüsten sind, basieren auf lokalen Anordnungen oder gesetzlichen Vorgaben.
Tragkonstruktionen mit Funktionserhalt werden in einer dokumentierten Aufstellung getestet. Hiervon darf abgewichen werden, insofern eine Anpassung keine negativen Auswirkungen auf den Funktionserhalt der Anlage hat.
Zulässige Abweichungen:
- Die Belastung pro Meter oder der Stützabstand darf reduziert werden.
- Die Breite der Kabelrinnen /-leitern und Konsolen darf verkleinert werden.
- Die Anzahl der Kabelrinnen /-leitern darf reduziert werden.
- Der horizontale Abstand zwischen den Kabelrinnen /-leitern untereinander darf angepasst werden.
- Die Materialstärken dürfen erhöht werden.
- Die Aufstellung gilt auch für schräge bzw. vertikale Kabelanlagen, wenn die Kabelanlagen im Übergangsbereich vertikal-horizontal unterstützt werden, damit ein Abknicken bzw. Abrutschen der Kabelanlagen an den Kanten verhindert wird.
- Eine Aufstellung als Deckenmontage darf auch als Wandmontage installiert werden.
- Ein Trennsteg darf eingesetzt werden, um Kabel mit Funktionserhalt von anderen Kabeln zu trennen.
- Formstücke dürfen eingesetzt werden.
- Eine geschraubte Verbindung darf durch eine geschweißte Verbindung ersetzt werden.
- Belastung Kabelrinnen ≤ 10 kg/m
Die Standardkonstruktion nach DIN 4102-12 ist eine
kabelunabhängige Konstruktion. Alle gemäß DIN 4102-12 geprüften und zertifizierten Kabel können verwendet werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Nennspannung |
≤ 1 kV |
Stützabstand |
≤ 1.200 mm |
Materialstärke Kabelrinnen |
≥ 1,50 mm |
Abhängung an Konsolenspitze (Gewindestange) |
ja |
Materialstärke Kabelleiter Seitenholm |
≥ 1,50 mm |
Holmhöhe Kabelrinne / Kabelleiter |
= 60 mm |
Breite Kabelleiter |
≤ 400 mm |
Breite Kabelrinne |
≤ 300 mm (Lochanteil 15 % ± 5%) |
Sprossenabstand Kabelleiter |
≤ 150 mm |
Belastung Kabelleiter |
≤ 20 kg/m |
Belastung Kabelrinne |
≤ 10 kg/m |
Biegeradius |
lt. Kabelhersteller |
Die Nicht-Standardkonstruktion ist eine kabelspezifische Konstruktion und wird nach DIN 4102-12 getestet. Sie wird mit geprüften Kabeln für Funktionserhalt als Einheit geprüft. Verwendet werden darf diese Nicht-Standardkonstruktion nur mit den im Zertifikat (P-MPA-E-20-001) angeführten Kabeln. Geprüft sind elitec Konstruktionen mit den Kabeln der Hersteller „Kabelwerk Eupen“, „Dätwyler“ und „Leoni Studer“ (Centrovox).
Wichtige Infos:
- Eine Kombination unterschiedlicher Verlegearten ist möglich, wobei oberhalb der E90 Konstruktion nichts montiert werden darf.
- Die Kabeltragkonstruktionen dürfen mit Farbbeschichtung bis zu einer Schichtdicke von 1,5 mm beschichtet werden.
- Mischbelegung von „Kabel für Funktionserhalt“ und z.B. PVC-Leitungen ohne Funktionserhalt ist möglich, sofern die Mischbelegung in der untersten Lage erfolgt. Die Verlegung muss so erfolgen, dass eine Überlagerung und gegenseitige Beeinflussung nicht möglich ist. z.B. Montage eines Trennsteges.
Nennspannung |
≤ 1 kV |
Stützabstand |
≤ 1.500 mm |
Materialstärke Kabelrinnen |
≥ 0,75 mm |
Abhängung an Konsolenspitze (Gewindestange) |
nein |
Belastung Kabelrinne |
≤ 20 kg/m |
Biegeradius |
lt. Kabelhersteller |
Jede Kabelanlage ist dauerhaft an der Tragkonstruktion zu kennzeichnen. Sollte die Kennzeichnung an der Tragkonstruktion nicht möglich sein, so ist das Schild in unmittelbarer Nähe der Kabelanlage anzubringen.
Der Unternehmer, der die Kabelanlage erstellt, muss dem Auftraggeber eine schriftliche Übereinstimmungserklärung ausstellen. Dadurch wird bestätigt, dass die ausgeführte Kabelanlage dem Prüfzeugnis entspricht.
Kabelbauart |
Verlegeart |
Querschnitt |
Klassifizierung |
Keram
(N)HXCH
FE 180 E90
VDE Reg.Nr. 7780 |
1 |
n x ≥ 1,5 / ≥ 1,5 RE |
E90 |
2 |
1 |
n x ≥ 50/25 RM |
2 |
n x ≥ 90/50 RM |
BETAflam
(N)HXH
FE 180 E90
VDE Reg.Nr. 9803 |
1 |
n x ≥ 1,5 |
2 |
1 |
n x ≥ 50 |
2 |
BETAflam
(N)HXCH
FE 180 E90
VDE Reg.Nr. 9803 |
1 |
n x ≥ 1,5 / ≥ 1,5 |
2 |
1 |
n x ≥ 50/25 |
2 |
Eucasafe
(N)HXH
FE 180 E90
VDE Reg.Nr. 8513 |
1 |
n x ≥ 1,5 RE |
2 |
1 |
n x ≥ 50 RM |
2 |
Eucasafe
(N)HXCH
FE 180 E 90
VDE Reg.Nr. 8513 |
1 |
n x ≥ 1,5 RE |
2 |
1 |
n x ≥ 50 RM |
2 |
elitec Expertentipp:
Nähere Infos zur Produktauswahl und -dimensionierung erhalten Sie durch Klick auf das jeweilige Bild.
Autor:
Harald Becker